top of page

Konditionen

Die Kosten für psychologische Psychotherapie (bei anerkannten Psychotherapeut*innen mit einer Zulassung zur OKP) werden von der Grundversicherung der Krankenkasse vergütet (abzgl. Franchise und 10% Selbstbehalt), wenn eine entsprechende Indikation und eine  ärztliche Anordnung vorliegen. Bitte konsultieren Sie vor dem ersten Termin Ihre Hausarztpraxis und bringen Sie zum ersten Termin eine Verordnung für Psychotherapie mit. Die Leistungen werden nach dem Tarifsystem für Psychologische Psychotherapie verrechnet.

Wenn Sie die Krankenkasse nicht involvieren möchten oder wenn kein Leiden mit Krankheitswert vorliegt, können Sie die Sitzungen zu einem Privattarif selbst bezahlen.

 

Bei der systemischen Lehrtherapie oder Selbsterfahrung für die Psychotherapie-Weiterbildung sind vergünstigte Tarife für PG-Psycholog*innen möglich. Systemische Supervision im Einzel- oder Gruppensetting auf Anfrage.


Bitte sagen Sie Sitzungen, die Sie nicht einhalten können, mindestens 24 Stunden vorher ab. Ansonsten muss Ihnen die vereinbarte Zeit in Rechnung gestellt werden.
 

Schweigepflicht

Ich unterstehe der Schweigepflicht und den ethischen Richtlinien der Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP. Informationen werden nur nach Absprache mit Ihnen an Dritte weitergegeben.

bottom of page